KfW 2024

KfW-Förderung 2024: Programme, Beträge & Berechnung

9 Minuten LesezeitZuletzt aktualisiert: April 2024Unabhängig & werbefrei

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bündelt einen großen Teil der Gebäude-Förderung unter dem Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Seit 2024 vergibt die KfW den Heizungs-Zuschuss (Programm 458, z. B. für Wärmepumpen) und zinsgünstige Kredite (z. B. 261, 270, Ergänzungskredit 358/359). Die BAFA ist weiterhin für die übrigen Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung) und die Energieberatung zuständig. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Programme und den Antrag.

Die wichtigsten KfW-Programme im Überblick

Die KfW bietet für Privatpersonen und Unternehmen eine Reihe von Kreditprogrammen, die energetische Maßnahmen an Gebäuden fördern. Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die vier zentralen Programme.

ProgrammNummerArtZweck / Betrag
Heizungsförderung Wohngebäude458ZuschussWärmepumpe & Heizungstausch, bis 70 % (max. €30.000/WE)
Ergänzungskredit358 / 359KreditFinanzierung des Eigenanteils der Heizung, bis €120.000
Erneuerbare Energien270KreditPV-Anlagen & Speicher, bis €150.000
Wohngebäude-Kredit (Effizienzhaus)261KreditKomplettsanierung zum Effizienzhaus, bis €150.000

KfW 270: Der PV-Kredit

Das Programm KfW 270 finanziert die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen sowie Solarstromspeichern mit zinsgünstigen Krediten bis zu €150.000. Der effektive Jahreszins liegt je nach Laufzeit und Bonität ab ca. 6,31 % (Stand: April 2024) — in bestimmten Marktphasen deutlich günstiger als herkömmliche Bankdarlehen.

Ein wichtiger Unterschied zur Einspeisevergütung: KfW 270 und die gesetzliche Einspeisevergütung nach EEG können problemlos kombiniert werden. Wer also eine 10-kWp-Anlage finanziert und den Überschuss ins Netz einspeist, erhält sowohl den Kredit zu günstigen Konditionen als auch die garantierte Vergütung von ca. 8,11 ct/kWh für 20 Jahre.

Die Laufzeit kann zwischen 4 und 30 Jahren gewählt werden, mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Das macht das Programm besonders attraktiv für größere Investitionen, bei denen der Kreditbetrag über die Laufzeit durch Einsparungen und Einnahmen gedeckt wird.


KfW 458: Zuschuss Heizungsförderung

KfW 458 ist seit 2024 der zentrale Zuschuss für den Heizungstausch in selbstgenutzten Wohngebäuden — vor allem für Wärmepumpen. Wichtig: Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (kein Kredit). Die Förderung beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Höchstbetrag €30.000 für die erste Wohneinheit) und setzt sich aus Grundförderung, Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienzbonus zusammen.

Reicht der Zuschuss nicht aus, können Sie den verbleibenden Eigenanteil zusätzlich über den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit (358/359) finanzieren — das ist dann das Darlehen. Zuschuss (458) und Ergänzungskredit (358/359) lassen sich kombinieren.

Den Zuschuss 458 beantragen selbstnutzende Eigentümer direkt im KfW-Zuschussportal (meine.kfw.de). Benötigt wird die „Bestätigung zum Antrag (BzA)" des Fachbetriebs bzw. Energieberaters.

Wichtig: Erst Vertrag (mit Bedingung), dann Antrag

Seit 2024 schließen Sie zuerst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb (mit der Bedingung, dass er nur bei Förderzusage gilt) und stellen DANN den Zuschussantrag bei der KfW. Mit der Umsetzung darf erst nach Antragstellung begonnen werden.


Antragstellung: So geht es

Hier kommt es auf die Programmart an: Den Heizungs-Zuschuss (458) beantragen Privatpersonen direkt im KfW-Zuschussportal (meine.kfw.de). KfW-Kredite (z. B. 261, 270, Ergänzungskredit 358/359) laufen dagegen über einen Finanzierungspartner — Ihre Hausbank oder Sparkasse. In beiden Fällen gilt: erst Antrag, dann Umsetzung.

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    Vor Maßnahmenbeginn antragen (wichtig!)

    Holen Sie keine Aufträge ein, bevor der Kredit bewilligt ist. Jegliche Beauftragung von Handwerkern gilt als Maßnahmenbeginn und schließt die Förderung aus.

  2. 2

    Energieeffizienz-Experten beauftragen

    Für KfW 261 ist ein Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht (u. a. iSFP). Für den Heizungs-Zuschuss 458 genügt die „Bestätigung zum Antrag" des Fachbetriebs (Energieberater optional).

  3. 3

    Antrag bei Ihrer Hausbank stellen

    Reichen Sie den Kreditantrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse ein. Diese leitet ihn an die KfW weiter und erhält die Kreditzusage. Sie erhalten einen Tilgungsplan.

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    Maßnahme umsetzen lassen

    Jetzt können Sie Aufträge erteilen und die Maßnahme durch den Fachbetrieb umsetzen lassen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Nachweise auf.

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    Nachweisdokumentation einreichen

    Nach Fertigstellung muss Ihr Energieberater die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen. Die Nachweise werden über das KfW-Zuschussportal oder über die Bank eingereicht.


KfW und BAFA kombinieren

Bei der Wärmepumpe greifen zwei KfW-Bausteine ineinander: der Zuschuss 458 (bis zu 70 %) deckt einen Großteil der Kosten, den Rest können Sie über den zinsgünstigen Ergänzungskredit 358/359 finanzieren. Die Summe aus Zuschuss und Kredit darf die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen.

Praktisch: Sie investieren €25.000 in eine Wärmepumpe. Der KfW-Zuschuss 458 bewilligt z. B. €12.500 (50 %). Den verbleibenden Eigenanteil von €12.500 finanzieren Sie über den Ergänzungskredit 358/359 — das schont die Liquidität.

Die BAFA bleibt für andere Maßnahmen zuständig: Dämmung, Fenster und Heizungsoptimierung (jeweils 15–20 % Zuschuss) sowie die Energieberatung. Diese BAFA-Zuschüsse lassen sich mit der KfW-Heizungsförderung an einem Gebäude kombinieren — pro Maßnahme aber nur eine Förderung. Bei PV ist KfW 270 (Kredit) mit Einspeisevergütung und IAB nach §7g EStG kombinierbar.


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