KfW 458

KfW-Förderung Wärmepumpe berechnen: So geht's

8 Minuten LesezeitZuletzt aktualisiert: Juni 2025Unabhängig & werbefrei

Seit 2024 läuft die Heizungsförderung für Wohngebäude über die KfW (nicht mehr über die BAFA). Den Zuschuss für eine Wärmepumpe beantragen Sie als selbstnutzende Eigentümer über das KfW-Programm 458 — im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Die Förderquote kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten steigen. Dieser Ratgeber erklärt alle vier Förderkomponenten und zeigt konkrete Berechnungsbeispiele.

Die vier Förderkomponenten

Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) für Wärmepumpen setzt sich aus bis zu vier Komponenten zusammen, die je nach persönlicher Situation kombiniert werden können. Alle Prozentangaben beziehen sich auf die förderfähigen Kosten (max. €30.000 für die erste Wohneinheit bei Selbstnutzung).

Grundförderung (30 %): Jeder berechtigte Antragsteller erhält 30 % der förderfähigen Kosten — Voraussetzung sind der Einbau durch einen Fachbetrieb und ein hydraulischer Abgleich.

Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %): Wird selbstnutzenden Eigentümern gewährt, wenn eine funktionstüchtige Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (bzw. eine mindestens 20 Jahre alte Biomasse-/Gasheizung) gegen die Wärmepumpe ausgetauscht wird. Der Bonus läuft bis Ende 2028 und sinkt danach schrittweise.

Einkommensbonus (+30 %): Selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu €40.000 erhalten zusätzlich 30 %.

Effizienzbonus (+5 %): Für Wärmepumpen, die Erdreich, (Grund-)Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, ODER ein natürliches Kältemittel (z. B. R290/Propan) verwenden. (Nicht abhängig von einer bestimmten JAZ.)


Berechnungsbeispiel Schritt für Schritt

Im Folgenden konkrete Berechnungsbeispiele für eine Wärmepumpe mit €30.000 förderfähigen Kosten (entspricht dem Höchstbetrag für die erste Wohneinheit bei Selbstnutzung).

  1. 1

    Förderfähige Kosten ermitteln

    Anlagenpreis inkl. Installation und hydraulischem Abgleich: €30.000 (Deckelbetrag erste Wohneinheit). Kosten über €30.000 werden nicht bezuschusst.

  2. 2

    Grundförderung 30 % berechnen

    €30.000 × 30 % = €9.000 Grundförderung. Dieser Betrag ist die Basis für alle weiteren Berechnungen.

  3. 3

    Klimabonus 20 % addieren

    Bei Austausch einer funktionstüchtigen Öl-/Gasheizung (Selbstnutzer): €30.000 × 20 % = €6.000. Gesamtförderung nun: €15.000 (entspricht 50 %).

  4. 4

    Optional: Einkommensbonus 30 % für Haushalte bis €40.000

    Bei zu versteuerndem Einkommen bis €40.000: €30.000 × 30 % = €9.000 zusätzlich. Gesamtförderung: €18.000 (entspricht 60 % — Beispiel ohne Effizienzbonus).

  5. 5

    Maximum: alle Boni kombinieren

    Grundförderung (30 %) + Klimabonus (20 %) + Einkommensbonus (30 %) + Effizienzbonus (5 %) = 85 % — aber gedeckelt auf maximal 70 %. Bei €30.000 wären das €21.000 Zuschuss.


Förderquoten nach Kombination

Die folgende Tabelle zeigt relevante Kombinationen und den jeweiligen Zuschuss bei €30.000 förderfähigen Investitionskosten.

KombinationFörderquoteBei €30.000 Investition
Grundförderung allein30 %€9.000
+ Effizienzbonus (Erdwärme/Wasser oder R290)35 %€10.500
+ Klimageschwindigkeitsbonus (Öl/Gas-Tausch)55 %€16.500
+ Einkommensbonus (≤ €40.000)85 % → gedeckelt 70 %€21.000
Maximum (Deckel)70 %€21.000

Förderfähige Kosten

Nicht alle Ausgaben rund um die Wärmepumpe werden als förderfähig anerkannt. Die Förderrichtlinie definiert genau, welche Kosten in die Berechnungsgrundlage einfließen.

Förderfähig sind: die Wärmepumpenanlage selbst (Innen- und Außengerät), Installationskosten des Fachbetriebs, Kosten für den hydraulischen Abgleich (Pflichtvoraussetzung!), Pufferspeicher und Warmwasserspeicher, sowie Kosten für die Demontage und Entsorgung der alten Heizung. Bei Erdwärmepumpen zählen auch Erschließung/Bohrung dazu.

Nicht förderfähig sind: Eigenleistungen des Bauherrn sowie die Mehrwertsteuer, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Energieberatung/Fachplanung wird separat über die BAFA gefördert (Energieberatung für Wohngebäude).

Wichtig: Erst Vertrag (mit Bedingung), dann Antrag

Seit 2024 gilt bei der KfW eine andere Reihenfolge als früher bei der BAFA: Sie schließen zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb — aber mit der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung, dass er nur bei Förderzusage wirksam wird. Erst danach stellen Sie den Zuschussantrag bei der KfW. Mit den Arbeiten darf vor Antragstellung nicht begonnen werden.


Antrag über die KfW

Den Zuschuss 458 beantragen Sie selbst online im KfW-Zuschussportal (meine.kfw.de). Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte.

  1. 1

    Fachbetrieb beauftragen — mit Förder-Bedingung

    Schließen Sie einen Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der unter der Bedingung steht, dass die Förderung bewilligt wird.

  2. 2

    Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen

    Der Fachbetrieb (bzw. Energieberater) erstellt die „Bestätigung zum Antrag" mit einer BzA-ID. Diese brauchen Sie für den KfW-Antrag.

  3. 3

    Zuschussantrag im KfW-Portal stellen

    Registrieren Sie sich unter meine.kfw.de und stellen Sie den Antrag mit der BzA-ID. Erst nach Antragstellung darf mit der Umsetzung begonnen werden.

  4. 4

    Maßnahme umsetzen, Rechnungen sammeln

    Lassen Sie sich alle Rechnungen mit Einzelpostennachweis ausstellen. Der hydraulische Abgleich muss dokumentiert sein.

  5. 5

    Nachweis einreichen, Zuschuss erhalten

    Nach Fertigstellung reichen Sie die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) und die Rechnungen über das Portal ein. Die KfW zahlt den Zuschuss nach Prüfung aus.


Bereit für Ihr Angebot?

Kostenlos bis zu 5 Angebote von geprüften Installateuren erhalten.

KostenlosUnverbindlichGeprüfte Betriebe
Jetzt Angebote vergleichen

Häufige Fragen

Bereit für Ihr Angebot?

Kostenlos bis zu 5 Angebote von geprüften Installateuren erhalten.

KostenlosUnverbindlichGeprüfte Betriebe
Jetzt Angebote vergleichen
Jetzt kostenlos konfigurieren